Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben
BERLIN/AMPFING (03.06.22) – Gute Nachricht für mehr als sechs Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag zum ersten Mal seit 2013 die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro angehoben. „Es ist eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Es war ein zentrales Anliegen der FDP, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen“, betonte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht (Ampfing) am Freitag in Berlin.
Von der Erhöhung der Verdienstgrenze profitieren laut Bubendorfer-Licht viele Bevölkerungsgruppen: Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach erhöhen können. Ganze Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder Handwerksbetriebe, die vor allem zur Abdeckung temporärer Stoß- und Randzeiten dringend auf Minijobberinnen und Minijobber angewiesen sind, werden nach Ansicht von Bubendorfer-Licht davon profitieren.
Die Minijobgrenze wird nach den Bundestagsbeschlüssen vom Freitag künftig an den Mindestlohn gekoppelt. Bei jeder Erhöhung des Mindestlohns werde die Verdienstgrenze automatisch nach oben angepasst. Die Grenze errechnet sich aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn bei durchschnittlich viereindrittel Wochen pro Monat. Dies ergibt ab dem 1. Oktober mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Höhe von 520 Euro. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen, sondern dass sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben werden.